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Ihre Interessenvertretung in Hamburg

Ihre Interessenvertretung in Hamburg

Interessenvertretung für alle Menschen mit Diabetes in Hamburg

Als Selbsthilfeverein stehen für uns Information und Beratung im Vordergrund unserer Arbeit. Dieses bildet für uns die Basis, um die vielfältigen Anliegen der Selbsthilfe in die Öffentlichkeit und Politik transportieren zu können. Wir verstehen uns als neutrale und unabhängige Schnittstelle für die Betroffenen und professionellen Akteure im diabetesbezogenen Gesundheitswesen in Hamburg.

Im Gesundheitswesen Interessen zu vertreten, heißt Lobbyarbeit leisten. Kommunikation, Vernetzung und Zusammenarbeit bilden die Grundlage für eine Interessenvertretung im Gesundheitswesen.

Eine Interessenvertretung für chronisch kranke Menschen kann unseres Erachtens nur durch eine gleichberechtigte, transparente Kooperation und Vernetzung mit den anderen Beteiligten im Gesundheitswesen erfolgreich sein. Nur so können wir als mündige Patienten Verbündete für die eigene Sache gewinnen.

Daher haben wir im Interesse aller Hamburger Diabetiker eine konstruktive Vernetzung und Zusammenarbeit mit den Hamburger Diabetologen, den Krankenkassen und den forschenden Pharmaunternehmen aufgebaut. Um aber auch politisch mitreden zu können, pflegen wir unsere Kontakte zur Hamburger Behörde für Wissenschaft und Gesundheit sowie zu den politischen Amtsinhabern und den Medien.

Darüber hinaus nutzen wir selbstverständlich unser Mitspracherecht im Rahmen der Patientenbeteiligung im Gesundheitswesen.

Patientenbeteiligung im "Gemeinsamen Bundesausschuss"

Oberstes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen ist der "Gemeinsame Bundesausschuss" (G-BA). Ihm gehören Vertreter der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung an. Seit Januar 2004 haben auch Patientenvertreter aus vier bundesweiten Organisationen ein Mitberatungs- und Anhörungsrecht im Bundesausschuss. Während der Gesetzgeber den Rahmen vorgibt, ist es die Aufgabe der Selbstverwaltung, zu konkretisieren, welche ambulanten oder stationären Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden dürfen. Die vom G-BA beschlossenen Richtlinien gelten für die gesetzlichen Krankenkassen, deren Versicherte und die behandelnden Ärzte sowie andere Leistungserbringer verbindlich.

Mit Einführung der Patientenbeteiligung beim G-BA und in den Zulassung-, Berufungs- und Landesausschüssen auf der Landesebene wurde die Möglichkeiten der Interessenvertretung für die Selbsthilfeorganisationen behinderter und chronisch kranker Menschen erheblich erweitert und gestärkt.

Während wir durch unseren Bundesverband im G-BA vertreten werden, sind wir als Partner-Organisation der "Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V." (LAG) legitimiert, uns auch in die gesundheitspolitischen Entscheidungsprozesse der Hamburger Gemien der gemeinsamen Selbstverwaltung einzubringen.

Patientenbeteiligung auf der Hamburger Landesebene

Durch die Entsendung eigener "sachkundiger Personen" (gemäß § 140f SGB V) nutzen wir unser Mitberatungsrecht in dem

  • Hamburger Zulassungsausschuss,
  • Hamburger Berufungsausschuss und
  • Hamburger Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen

und vertreten dort die Interessen aller Menschen mit Diabetes in Hamburg.

Der Zulassungsausschuss entscheidet über die einzelnen Anträge von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten auf neue Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung von gesetzlich versicherten Patienten in Hamburg. Im Berufungsausschuss werden die Widersprüche gegen die Entscheidungen des Zulassungsausschusses verhandelt. Ziel dieser Verfahren ist eine in quantitativer und qualitativer Hinsicht ausreichende und wirtschaftliche ärztliche Versorgung der Versicherten. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ist beauftragt einen Bedarfsplan für die ambulante ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Versorgung in Hamburg zu entwickeln, Versorgungslücken aufzuzeigen sowie Über- und Unterversorgung in bestimmten Bereichen festzugestellen und geeignete Maßnahmen einzuleiten um diese abzustellen. In jedem dieser Ausschüsse sitzen Vertreter der Ärzte, der Krankenkassen und der Patienten-Organisationen mit beratender Funktion an einem Tisch. Leider haben Patientenvertreter in diesen Gremien kein Stimmrecht.

Weiterführende Links:

 

Autor:
Reinhard Stender
Webmaster und Online-Redakteur
Deutscher Diabetiker Bund Landesverband Hamburg e.V.
E-Mail: reinhard.stender@diabetikerbund-hamburg.de

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