Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen in 2005
Die erhebliche Zunahme chronischer Erkrankungen mit vielfältigen Auswirkungen im beruflichen und sozialen Bereich belastet nicht nur die Betroffenen selbst. Sie stellt Ärzte, Therapeuten, Pflege- und einschlägige soziale Berufe sowie die Institutionen des gesamten Gesundheitswesens vor erhebliche und schwierige Aufgaben, die ohne Mitwirkung der Betroffenen kaum zu bewältigen sind. Deshalb ist die Förderung der Selbsthilfe ein wichtiges Mittel zur Unterstützung des Rehabilitationsprozesses sowie zur Sicherung und Aufrechterhaltung des erreichten Rehabilitationserfolges. Selbsthilfe stellt ein freiwilliges gesundheitsbezogenes Engagement innerhalb selbst organisierter, eigenverantwortlicher Gruppen von Betroffenen und/oder Angehörigen dar. Sie wird erbracht außerhalb der Sphäre privater Haushalte und Familien sowie professioneller Dienstleistungssysteme, und zwar im Rahmen von gesundheitsbezogenen Initiativen und Projekten oder auch Organisationen im Übergang zum professionellen Dienstleistungen. Selbsthilfe beruht hauptsächlich auf Freiwilligkeit und Ehrenamtlichkeit.
Die gesundheitsbezogene Selbsthilfe zählt zu den anerkannten Partnern im Gesundheitswesen. Die Angebote des Deutschen Diabetiker Bund Landesverband Hamburg e.V. ergänzen die Leistungen der medizinischen und sozialen Dienste.
Mit der Gesundheitsreform 2000 wurde die Selbsthilfeförderung durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgebaut und verbindlich festgeschrieben. Die Krankenkassen wurden verpflichtet, die Hilfe zur Selbsthilfe nach dem Prinzip "Fördern und Fordern" monetär und ideell zu stärken.
Damit folgt der Gesetzgeber der allgemeinen Auffassung, dass die Selbsthilfeorganisationen und -gruppen, die sich die Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten zum Ziel gesetzt haben, wertvolle Arbeit leisten und eine sinnvolle und notwendige Ergänzung der professionellen Gesundheitsversorgung darstellen. Darüber hinaus sind Selbsthilfeorganisationen ein wichtiger Baustein zur Stärkung der Patientenautonomie.
Die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch die gesetzliche Krankenversicherung wurde im Paragraph 20, Absatz 4 des Sozialgesetzbuch 5 festgeschrieben. Hiernach stehen seit Anfang 2000 der Selbsthilfe pro Jahr und pro Versicherten insgesamt € 0,51 von den gesetzlichen Krankenkassen zu. Dieser Betrag ist jährlich zu dynamisieren und liegt für das Jahr 2005 bei € 0,54 pro Versicherten.
Durch die Festlegung dieses Ausgaberichtwertes für die Förderung wurden erstmals verlässliche Rahmenbedingungen für die Unterstützung der Gesundheitsselbsthilfe durch die gesetzlichen Krankenkassen geschaffen. Hierzu hat auch der gemeinsame Arbeitskreis auf Bundesebene beigetragen, in dem sich die Spitzenverbände der Krankenkassen in Fragen rund um das Förderverfahren eng mit den maßgeblichen Vertretern der Selbsthilfe abstimmen. Die Zusammenarbeit der gesetzlichen Krankenkassen mit der Selbsthilfe hat sich dadurch deutlich verbessert.
Wir freuen uns, dass die Arbeit des Deutschen Diabetiker Bund Landesverband Hamburg e.V. durch die nachstehend genannten Krankenkassen in 2005 im Rahmen der Selbsthilfeförderung finanziell unterstützt wird:
| Gesetzliche Krankenversicherung: | Förderbetrag in 2005 |
|---|---|
| Förderpool der Krankenkassen AOK, Hamburg, IKK, Hamburg, BKK, Landesverband Nord, See-Krankenkasse und Krankenkasse für Gartenbau durch gemeinsames Vergabegremium in Zusammenarbeit mit dem Der PARITÄTische Wohlfahrtsverband e.V. und der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen e.V. |
€ 6.000,00 |
| Barmer Ersatzkasse, Landesgeschäftsstelle Nord | € 3.000,00 |
| DAK - Deutsche Angestellten Krankenkasse, Landesgeschäftsstelle Nord-Ost |
€ 1.750,00 |
| TK - Techniker Krankenkasse, Landesvertretung Hamburg |
€ 500,00 |
| GEK - Gmünder Ersatzkasse, Betreuungsstelle Hamburg |
€ 400,00 |
| KKH - Kaufmännische Krankenkasse Hamburg | € 300,00 |
| HEK - Hanseatische Krankenkasse, Regionalzentrum Nord |
€ 250,00 |
| Hamburg Münchener Krankenkasse, Regionalzentrum Hamburg |
€ 150,00 |
| HZK - Krankenkasse für Holzberufe und Bauberufe, Hamburg | € 25,00 |
Darüber hinaus erhielt unsere Eltern-Kind-Selbsthilfegruppe von der AOK, Hamburg, auch dieses Jahr zusätzlich € 1.000,00 im Rahmen der speziellen Förderung von Selbsthilfegruppen, die sich für die Versorgung und Rehabilitation von chronisch kranken Kindern engagieren.
Durch die Selbsthilfeförderung haben die vorgenannten Krankenkassen einen Beitrag dazu geleistet, dass viele Hamburger mit Diabetes aktuelle Informationen auf medizinischem, diätetischem und psychologischem Gebiet erhalten können sowie die Öffentlichkeit über die Probleme von Menschen mit Diabetes aufgeklärt wird.
Wir dürfen uns bei diesen Krankenkassen sehr herzlich für die finanzielle Selbsthilfeförderung bedanken. Diese ist eine willkommene Unterstützung für unsere Arbeit und hilft uns, die gesteckten Ziele zu verwirklichen.
Autor:
Reinhard Stender
Webmaster und Online-Redakteur
Deutscher Diabetiker Bund Landesverband Hamburg e.V.
E-Mail:
reinhard.stender@diabetikerbund-hamburg.de






