Selbsthilfe Förderung

Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern gemäß § 20h SGB V Gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen. Die Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V erfolgt durch zwei Förderstränge: die Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung und die Krankenkassenindividuelle Projektförderung.

Der Diabetikerbund Hamburg e. V. erhielt von der „Koordinierungsstelle Selbsthilfeförderung der GKV in Hamburg“ die Pauschalförderung im Jahr von:

2017      8.000 Euro
2018    12.000 Euro
2019    12.000 Euro
2020    17.000 Euro
2021    10.000 Euro
2022    25.000 Euro
2023    31.500 Euro

2024    34.500 Euro

Projektförderung 2023
Projekt "Festveranstaltung Tag der Deutschen Einheit"
AOK Rheinland-Hamburg  2.473,83 €
BKK Nord-West   2.473,83 €


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